WARUM ENTSORGEN?
Im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) ist festgeschrieben, dass „Erzeugnisse, die von Tieren stammen, insbesondere zubereitetes Fleisch, Eier und Milch, deren sich der Besitzer entledigen will“, unschädlich beseitigt werden müssen.
Unter dem Begriff „Erzeugnisse“ fallen somit alle Arten von Speiseabfällen, die tierischer Herkunft sind.
In der Regel ist man überrascht, in wie vielen Abfällen „tierische Bestandteile“ enthalten sind. Aber – wie oben zitiert – fallen selbst ei- und milchhaltige Produkte unter diese Erzeugnisse.
Gleichzeitig legt der Gesetzgeber fest, dass Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegungen sowie Haushalte über 4 Personen zu einer Entsorgung nach dem TierNebG verpflichtet sind.

